Meine Leistungen

By | November 21, 2014

b.b.h. Lohnsteuerhilfe e.V.Lohnsteuerhilfevereine erbringen Steuerberatung nach dem Steuerberatungsgesetz und dürfen im Rahmen einer Mitgliedschaft beraten und die Einkommensteuererklärung erstellen.

Diese Leistungen können wir erbringen – bei Einkünften aus:

  • Nichtselbständiger Arbeit (unbegrenzt)
  • Renten und Pensionen (unbegrenzt)
  • Unterhaltsleistungen (unbegrenzt)
  • Kapitalvermögen (13.000/26.000 Euro)*
  • Vermietung und Verpachtung
  • Veräußerungsgeschäften
  • Selbständigkeit

bei steuerfreier Aufwandsentschädigung (Ehrenämter)

– steuerfreie Übungsleitertätigkeit bis 2.100,- Euro/Jahr

  • Sonstige ehrenamtliche Tätigkeiten bis 500,- Euro/Jahr
  • >Nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen,

mildtätigen und kirchlichen Bereich

Außerdem unterstützen wir Sie bei:

  • Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
  • Kindergeld i. S- d. EStG
  • Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge (Riester-Rente)

Weil Lohnsteuerhilfevereine keinen Gewinn erwirtschaften wollen, sind ihre Mitgliedsbeiträge niedrig und richten sich regelmäßig nach der Höhe des Einkommens des Mitglieds.
Wer wenig verdient, arbeitslos oder Berufsanfänger ist, zahlt einen geringeren Beitrag.

*Einnahmen bei Einzel- und Zusammenveranlagung